Psychische Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Eine Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Erkrankungen ist notwendig, wenn Gefährdungen bisher nicht erkannt wurden oder sich die betrieblichen Gegebenheiten bezüglich Sicherheit und Gesundheit verändert haben. Beispiele hierfür sind:

    • Erkenntnisse aus Arbeitsunfällen
    • hohe Fehlzeiten aufgrund arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen,
    • Anschaffung neuer Maschinen und Geräte
    • Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen
    • Änderungen der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs
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