Gesetzliche Grundlagen gemäß ArbSchG

Jeder Arbeitgeber und Jede Organisation sind seit 2013 gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen. Dies gilt bereits ab einem(r) Mitarbeiter(in).

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zielt darauf, Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz, die einen Einfluss auf die psychische und physische Gesundheit haben, frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass es sich in dem gesamten Prozess auf die Arbeit bezogene Belastungen handelt und nicht um die persönliche Befindlichkeit der Beschäftigten.

Die Beurteilung der psychischen Belastungen ist dabei je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die Richtlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfehlen, folgende Merkmalsbereiche zu erfassen:

    • Arbeitstätigkeit
    • Arbeitsumgebung
    • Arbeitsorganisation
    • soziale Beziehungen
    • neue Arbeitsformen

Laut Richtlinie „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumenation“ der GDA (Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie) muss jedes Unternehmen oder Betrieb alle 11 Gefährdungsfaktoren in seinem Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen.

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung.