Eine Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Erkrankungen ist notwendig, wenn Gefährdungen bisher nicht erkannt wurden oder sich die betrieblichen Gegebenheiten bezüglich Sicherheit und Gesundheit verändert haben. Beispiele hierfür sind:
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- Erkenntnisse aus Arbeitsunfällen
- hohe Fehlzeiten aufgrund arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen,
- Anschaffung neuer Maschinen und Geräte
- Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen
- Änderungen der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs
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