Seit Ausbruch der Corona-Pandemie rückt Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in den Vordergrund. Unternehmen sind gezwungen, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und die Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen zu schützen.
Seit kurzem gibt es neue, bundesweit verpflichtende Regeln, um MitarbeiterInnen wirkungsvoll zu schützen. Die neue Arbeitsschutzregel präzisiert die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsschutzverordnungen während der Corona-Pandemie.
Neben den schon geltenden Schutzmaßnahmen (beispielsweise Sicherheitsabstand, Desinfektionsanforderungen, Tragen eines Mund-Nasenschutzes) ist es notwendig, auch die psychischen Belastungen im Blick zu behalten.
Um Beschäftigte vor einer Infektion bei der Arbeit zu schützen, sind in vielen Unternehmen Neu- und Umgestaltungen von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen erforderlich. Dafür sind weitreichende Veränderungen der Arbeitsorganisation, Der Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung notwendig. Art und Weise der Kommunikation bei der Arbeit ändern sich. Dies kann wiederum zu psychischen Belastungen führen, wie z. B.:
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- Sorge vor einer Infektion mit Covid-19
- Zukunfts- und Existenzangst (Kurzarbeit, Jobverlust, Umsatzausfälle)
- Doppelbelastung durch Kinderbetreuung parallel zum Homeoffice
- Stark veränderte Arbeitszeiten, -aufgaben und -abläufe
- Mangelnde Technische Voraussetzung für eine effektive Kooperation
Weitere Auswirkungen auf die psychische Belastungen sind z. B. Konflikte mit Kunden, langandauernde hohe Arbeitsintensität, vor allem in systemrelevanten Bereichen, Auswirkungen von Kontaktbeschränkungen (durch soziale Isolation im Homeoffice). Diese zusätzlichen psychischen Belastungen sind bei der Bewertung der Belastungssituation der Beschäftigen mit zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Akute Folgen der erhöhten psychischen Belastungsfaktoren können eine steigende Unfallgefahr durch nicht sicherheitsgerechtes Verhalten sein und stellen damit ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Hier sind die Führungskräfte im besonderen zu involvieren und zu sensibilisieren.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung als Instrument für mehr Leistungsfähigkeit
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist in dieser Situation ein zentrales Instrument. Durch die gezielte Erfassung der Belastungsfaktoren der MitarbeiterInnen lassen sich Problemfelder erkennen und gezielte Maßnahmen ableiten und dies nicht nur in der Corona-Pandemie, sondern auch darüber hinaus. Maßnahmen, die als Bausteine Personal- und Organisationsentwicklung, die Widerstandsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen stärken.
Fehlen Ihnen die personellen Ressourcen für die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Firmen und Organisationen mit einem strukturierten und erprobten Verfahren. Damit haben Sie innerhalb kürzester Zeit eine aussagekräftige Bewertung der psychischen Belastungsfaktoren in Ihrem Unternehmen.
Fordern Sie unsere Informationsbroschüre hier an.
Weitere praktische Tipps für die Umsetzung im Unternehmen in Form eines Fact-Sheets
Psychische Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten während der Corona-Pandemie
Eine Checkliste für die Betriebe gibt Orientierung, wie sie vorgehen können, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schicken.
Weiterführende Informationen
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Information für spezfische Branchen finden Sie hier zum Download als Excel-Tabelle.
Branchenspezfische Handlungshilfen
VBG – Verwaltungsberufsgenossenschaft
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.html
Quellen: personalwirtschaft-studie-bgm-im-mittelstand-2019-2020.pdf, https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4